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17.06.2022

Sachverständige definieren Grenzwerte für die Belegreife beschleunigter Estriche

Das muss als kleine Sensation gewertet werden: Künftig sollen Parkett- und Bodenleger keine beschleunigten Estriche mehr belegen, deren Restfeuchte oberhalb der Grenzwerte 1,8 CM-% (beheizt) bzw. 2,0 CM-% (unbeheizt) beträgt. Dies haben die Sachverständigen und Führungsspitzen des Bundesverbands Parkett und Fußbodentechnik (BVPF) am 15. Juni 2022 in Köln auf dem Deutschen Sachverständigentag für Parkett, Fußbodentechnik und Unterböden einstimmig beschlossen.

Das Votum soll zu einer künftige Regel des Fachs werden. Es richtet sich gegen Hersteller von Estrichzusatzmitteln zur Beschleunigung der Belegreife (sogenannter Estrich-Typ 2), die weit höhere Belegreifen ausloben. Parkett- und Bodenleger sollen nun selbst bei schriftlicher Freigabe durch Estrichleger und Bauherren bzw. Planern zusätzliche Bedenken anmelden und auch die Höhe eines möglichen Schadens beziffern, hieß es auf dem Sachverständigentag in Köln. Alternativ bleibe das fachgerechte Absperren zu feuchter Untergründe. Ziel des BVPF: Handwerker vor dem unwägbaren Risiko einer Bodenbelagsverlegung auf beschleunigten Estrichen zu schützen.

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 Sachverständige definieren Grenzwerte für die Belegreife beschleunigter Estriche
Foto/Grafik: Das ist Bodenhandwerk
Parkett- und Bodenleger sollen selbst bei schriftlicher Freigabe durch Estrichleger (Foto) und Bauherren bzw. Planern zusätzliche Bedenken anmelden und auch die Höhe eines möglichen Schadens beziffern, hieß es auf dem Sachverständigentag in Köln.
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