Fuxxarchiv Fuxxarchiv
04.08.2025

Bodenhandwerk: Ministerium bewertet Rückvermeisterung als erfolgreich

Firmeninfos
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Überprüfung zur Wiedereinführung der Meisterpflicht im Jahr 2020 unter anderem für Parkett-, Fliesen- und Estrichleger sowie Raumausstatter abgeschlossen. In dem inzwischen veröffentlichten Evaluierungsbericht bewertet das Ministerium die Rückvermeisterung insgesamt als erfolgreich, informierte der Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik (BVPF). Die gesetzgeberischen Ziele seien erreicht worden. Diese umfassten die Stärkung der präventiven Gefahrenabwehr, vor allem den Schutz von Leben und Gesundheit Dritter, den Schutz materieller und immaterieller Kulturgüter sowie die Sicherung einer qualifizierten Fachkräftebasis.

In dem Bericht wird allerdings festgestellt, dass Aussagen über die konkreten Auswirkungen der vierten Novelle der Handwerksordnung nach nur fünf Jahren schwer möglich seien. Seit der Novelle 2020 hätten sich die Berufsbilder sowie die Schwerpunkte der praktischen Berufsausübung in den zwölf rückvermeisterten Gewerken mit Blick auf die Gefahrgeneigtheit bzw. den Kulturgüterschutz nicht wesentlich verändert. Die Gründe für die Einführung der Zulassungspflicht bestünden damit unverändert fort.

Die Datenanalyse deute darauf hin, dass die Zahl der Neuzugänge in den betroffenen Gewerken nach der Rückvermeisterung zurückgegangen sei. Betrachtet man beispielsweise die Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, lag der Anstieg bei den Betriebszahlen 2003 (12.401 Betriebe) bis 2019 (71.487 Betriebe) bei +476 %. Der Rückgang nach der Rückvermeisterung (Ende 2019 gegenüber 2023) lag bei 22 % (15.529 Betriebe). Bei den Raumausstattern nahmen die Betriebe nach Wegfall der Meisterpflicht um 246 % zu, bevor sie nach 2019 wieder um 6.474 Betriebe abnahmen – dies entspricht einem Minus von 21 %. „Dieser Befund legt nahe, dass die wiedereingeführte Zulassungspflicht ihre Wirkung relativ unabhängig von gewerke- und marktspezifischen Effekten entfaltet“, heißt es im Evaluierungsbericht.

Gewerke verzeichnen Anstieg der bestandenen Meisterprüfungen

Gleichzeitig gebe es Hinweise auf einen Anstieg der bestandenen Meisterprüfungen. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge sei leicht zurückgegangen, stelle sich aber bei den rückvermeisterten Gewerken deutlich positiver als bei den zulassungsfreien Handwerken dar.

Die betroffenen Gewerke selbst ziehen eine erste positive Bilanz hinsichtlich der Rückführung in die Anlage A der Handwerksordnung. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hatten im Vorfeld die Evaluation der Wiedereinführung der Meisterpflicht vorbereitet und dazu die Entwicklung der Ausbildungs- und Meisterzahlen in den jeweiligen Berufen seit der Wiedereinführung der Meisterpflicht dargestellt und individuelle Erfolgstories erstellt.

Der Evaluierungsbericht als Download: Hier klicken.


Die Gewerke des Bodenhandwerks im Überblick (Auszüge):
Prüfung der Veränderung des Berufsbildes und Stellungnahmen der Fachverbände

Parkettleger
Das aktuelle Berufsbild des Parkettleger-Handwerks umfasst nach Einschätzung der Evaluierenden weiterhin gefahrgeneigte Tätigkeiten. Der Beruf erfordert angesichts erheblich gestiegener Anforderungen an Bauprodukte und -arbeiten vertiefte Kenntnisse, um Gefahren für Leben und Gesundheit Dritter zu vermeiden, insbesondere zum Brand- und Schallschutz, zur Nutzungssicherheit von Fußböden, zu bauphysikalischen und statischen Belangen, zum Umgang mit bzw. Erkennen von Gefahrstoffen (z. B. asbesthaltigen Materialien, umweltschädlichen Klebstoffen) und deren Entsorgung sowie zu besonderen hygienischen Anforderungen an Fußböden in medizinischen Bereichen.

Nach Einschätzung des Bundesverbands Parkett und Fußbodentechnik ist ein zentraler Aspekt der Meisterpflicht der Verbraucherschutz. Nach der Aussage von Sachverständigen habe die Anzahl der Schadensfälle bei Parkettarbeiten seit der Novellierung der HwO 2004 deutlich zugenommen. Vor der Rückführung in die Anlage A seien 60 bis 70 % der Schadensfälle auf Betriebe ohne Meisterqualifikation zurückzuführen gewesen. Durch die Aufhebung der Meisterpflicht im Parkettlegerhandwerk sei es zu einer Häufung von Bauschäden durch nicht fachgerechte Ausführung und unsachgemäße Planung durch Parkettleger ohne Ausbildung gekommen. Die Wiedereinführung der Meisterpflicht habe dazu beigetragen, diese Zahl zu reduzieren. Die zwingend erforderlichen Grundkenntnisse des Parkettlegerhandwerks können nach Auffassung der Branche auch durch eine standardisierte Bauweise nicht ersetzt werden. Denn die richtige Einschätzung des Altuntergrundes und dessen Eignung sowie die Verträglichkeit der aufgebrachten Grundierungen, Spachtelmassen und Kleber seien anspruchsvolle Aufgaben, die nur von gut ausgebildeten Parkettlegern ausgeführt werden könnten.

Die Meisterprüfungen verzeichnen eine aus Sicht der Branche erfreuliche Entwicklung: 2014 legten 28 Prüflinge ihre Meisterprüfung erfolgreich ab. Trotz der Herausforderungen des Coronajahres 2022 wurden 22 Meister geprüft. Mittlerweile würden jährlich 80 Gesellen zu Meistern weiterqualifiziert. Diese wachsende Zahl unterstreiche den Bedarf und das Potenzial für mehr qualifizierten Meister, um die Qualität der Ausbildung langfristig zu sichern und die Zahl der Gesellen sowie potenziellen Meistern zu erhöhen. Das Gewerk werde zunehmend attraktiver.

Der Verband weist zudem darauf hin, dass Parkett ein seit Jahrhunderten verwendeter Bodenbelag, z. B. in Schlössern, Burgen und zahlreichen denkmalgeschützten Gebäuden, ist. Die spezielle Fortbildung zum „Restaurator im Parkettleger-Handwerk“ (Master Professional), welche auf dem Meister aufbaut, vermittle traditionelle Kunstfertigkeiten und die Verwendung verschiedenster Holzarten. Damit würden Kulturgüter erhalten und traditionelle Handwerkstechniken weitergegeben. Seit der Einführung im Jahr 2023 konnten bereits acht „Master Professional“ erfolgreich weitergebildet werden.


Estrichleger
Seit der Wiedereinführung der Meisterpflicht 2020 wurden die Berufsausbildungsverordnung sowie die Meisterverordnung modernisiert. Die neue Ausbildungsordnung und die neue Estrichlegermeisterverordnung treten zum 01.08.2026 in Kraft. Im Rahmen der neuen Ausbildungsordnung und der neuen Meisterfortbildung werden Bereiche wie ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit, Qualitätsmanagement und Digitalisierung zukünftig vermehrt berücksichtigt. Die Gefahrgeneigtheit der wesentlichen Betätigungsfelder des Estrichlegerhandwerks besteht jedoch nach Einschätzung der Evaluierenden unverändert fort. Die fachgerechte Planung, Materialauswahl und/oder Ausführung von Fußbodenkonstruktionen erfordern weitreichende Kenntnisse zu Untergründen, Material und Verarbeitungseigenschaften, die nur durch langjährige qualifizierte Aus- und Weiterbildung erworben werden können. Estriche gewährleisten den Feuchte-, Wärme- sowie Schall- und Brandschutz und tragen damit zur Vermeidung von Schäden an Leben und Gesundheit der Nutzer von Räumen und Gebäuden (z. B. Vermeidung von Schimmelpilzbefall und gesundheitlichen Folgeschäden) bei.

Nach Einschätzung der Bundesfachgruppe Estrich und Belag sei in den Jahren bis 2020 die Qualität in der Ausführung von Estricharbeiten deutlich gesunken, verbunden mit der Zunahme von Schadensfällen. Die im Jahr 2020 vorgenommene Rückführung des Estrichlegerhandwerks in die Anlage A der HwO zeige bereits erste positive Effekte. Die Qualität in der Ausführung nehme wieder zu, was zu einer Abnahme der Schadensfälle führe. Betriebswirtschaftliche Kenntnisse sicherten zudem den langfristigen Betriebsbestand am Markt. Bei der fachgerechten Planung und Ausführung von Fußbodenkonstruktionen handele es sich um ein Spezialgebiet, das neben der reinen Planung umfängliche Spezialkenntnisse zu Planung, den Baustellenbedingungen, Baustoffauswahl, Vorbereitung, Ausführung und Nachbehandlung erfordere.


Fliesen-, Platten- und Mosikleger
Seit der Wiedereinführung der Meisterpflicht 2020 hat sich an der Berufsausbildungsverordnung und der Fliesen-, Platten- und Mosaiklegermeisterverordnung im Hinblick auf die wesentlichen Inhalte des Berufsbildes und die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse nichts geändert. Zwar wurde durch Artikel 3 der „Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in der Bauwirtschaft“ vom 03.06.2024 (BGBl. I 2024, Nr. 179), die zuletzt durch die „Verordnung zur Änderung der Tiefbauberufeausbildungsverordnung, der Hochbauberufeausbildungsverordnung sowie der Ausbauberufeausbildungsverordnung“ vom 17.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 425) redaktionell berichtigt wurde, auch die Ausbildung der Fliesen-, Platten- und Mosaikleger zum 01.08.2026 grundlegend novelliert. Diese Novellierung beinhaltete v. a. Veränderungen in Richtung mehr Digitalisierung und Nachhaltigkeit in dem Ausbildungsberuf. Das hier anzulegende Prüfkriterium der Gefahrgeneigtheit der praktischen Ausübung der Fliesen-, Platten- und Mosaikleger besteht – auch unter Berücksichtigung der ab dem 01.08.2026 geltenden Ausbildungsrechtslage – nach Einschätzung der Evaluierenden unverändert fort.

Die fachgerechte Planung, die richtige Materialauswahl und die sachgemäße Ausführung sind wichtig, um Sicherheitsmängel und Gefahren für Leben und Gesundheit der Endverbraucher zu vermeiden, bspw. beim Umgang mit Gefahrstoffen (z. B. asbesthaltigen Materialien, umweltschädlichen Klebstoffen) oder bei Arbeiten für sensible Bereiche, bei denen rutschhemmende und trittsichere Bodenbeläge sowie hygienisch einwandfreie und chemisch beständige Böden besonders wichtig sind. Im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk ist die Entwicklung seit der Wiedereinführung der Meisterpflicht nach Einschätzung des Fachverbandes Fliesen und Naturstein positiv, brauche aber Zeit, damit sich die positiven Effekte deutlich zeigen und nachhaltig wirken. Seit der Novellierung der HwO im Jahr 2004 bis zur Wiedereinführung der Meisterpflicht 2020 hätten Schadensfälle deutlich zugenommen. Der Großteil sei auf die nicht fachgerechte Ausführung durch Nicht-Meisterbetriebe zurückzuführen gewesen. Neben den nicht hinnehmbaren Sicherheitsmängeln und Verzögerungen in der Bauzeit durch Nachbesserungen komme es zu erheblichen finanziellen Mehraufwendungen, die bis zur Insolvenz führen, mit all ihren negativen Folgen für Mitarbeitende und Auftraggebende. So sei der Rückgang der Betriebszahlen seit der Wiedereinführung der Meisterpflicht nach Ansicht von Sachverständigen des Gewerks daher auch auf die immer noch hohe Mangelquote bei nicht-meisterlich qualifizierten Unternehmen zurückzuführen. Der Bedarf an qualifizierten Meistern bleibe hoch. Nur sie garantieren nach Einschätzung des Fachverbands die Qualität der Ausbildung und erhöhen damit die Zahl potenzieller Meister. Meisterbetriebe bilden nach Angaben des Gewerks jedes Jahr wieder tausende Jugendliche aus.


Raumausstatter
Seit der Wiedereinführung der Meisterpflicht 2020 hat sich an der Berufsausbildungsverordnung im Hinblick auf die wesentlichen Inhalte des Berufsbildes und die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse nichts geändert. Die Raumausstattermeisterverordnung wurde zuletzt mit Wirkung zum 1. Juli 2024 aktualisiert. Nach der Wiedereinführung der Meisterpflicht im Raumausstatterhandwerk im Jahr 2020 wurden damit die Inhalte der Meisterverordnung mit Blick auf die Geschäfts- und Arbeitsprozesse sowie die Prüfungsanforderungen überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Dabei wurden klimarelevante Gesichtspunkte, gestalterische Anforderungen und Vorgaben des Denkmalschutzes sowie auch der Umgang mit Gefahrstoffen, insbesondere bei gesundheitsschädlichen Altbelägen im Gebäudebereich, beispielsweise von Asbest, berücksichtigt und gleichzeitig der Digitalisierung in diesem Handwerk Rechnung getragen.

Die Gefahrgeneigtheit der Tätigkeiten im Raumausstatterhandwerk liegt damit nach Einschätzung der Evaluierenden weiterhin vor und wurde noch einmal geschärft. Gefordert wird bei der Ausführung der Tätigkeiten eine hohe handwerkliche Qualität und eine entsprechende Fachkenntnis. Dies spiegelt sich nicht zuletzt in der überarbeiteten Meisterverordnung wider. Die Tätigkeiten erfordern eine vertiefte Materialkenntnis im Umgang mit Gefahrstoffen, wie zum Beispiel das Erkennen und Entsorgen von Asbestprodukten, der Umgang mit Glasfasern in Gardinen, Polstermaterialien und Tapeten, der Umgang mit Wasserstoffperoxid bei der Schimmelpilzsanierung, die Kenntnis über die Gefahr der Freisetzung von Schimmelsporen sowie von Milzbranderregern bei der Restaurierung von alten Polstermöbeln usw. Weiterhin kommen der Brandschutzverhütung und auch der Kindersicherheit eine große Bedeutung zu, insbesondere beim Entwurf, der Herstellung und der Montage von innenliegenden Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen, z. B. in Kindergärten, Kitas und Schulen. Der Zentralverband Raum und Ausstattung zieht für die Zeit nach der „Rückvermeisterung“ eine positive Bilanz, insbesondere im Hinblick auf die steigende Anzahl der Meisterprüfungen und die Stärkung der Berufsausbildung. Die Zahl der Meisterprüfungen konnte in den letzten fünf Jahren um rund 20 % gesteigert werden. Die Nachfrage sei groß.

Nach Angaben der Branche gebe es bereits Wartelisten in Meisterschulen. Zudem gebe es eine „neue“ Ausbildungsbereitschaft und eine Steigerung des Stellenwerts der Ausbildung bei den Betrieben. Bei der Restaurierung von Räumen in Schlössern, Museen und historischen Gebäuden werde vom Denkmalschutz zudem die Anwendung alter Handwerkstechniken gefordert. Grundlage hierfür bilde die Meisterqualifikation mit der weiterführenden Stufe „Restaurator im Handwerk“. Die Auswahl der Stoffe und Materialien erfolge dabei unter Zugrundelegung historisch überlieferter Handwerkstätigkeiten und -techniken. Insofern bestehe der Aspekt, dass die Meisterpflicht auch dem Erhalt von Kulturgütern diene, fort.

Der FussbodenTechnik-Newsletter: Hier kostenlos anmelden
 Bodenhandwerk: Ministerium bewertet Rückvermeisterung als erfolgreich
Foto/Grafik: Das ist Bodenhandwerk
Das aktuelle Berufsbild des Parkettleger-Handwerks umfasst nach Einschätzung der Evaluierenden weiterhin gefahrgeneigte Tätigkeiten.
 Bodenhandwerk: Ministerium bewertet Rückvermeisterung als erfolgreich
Foto/Grafik: Das ist Bodenhandwerk
Bei den Estrichlegern treten eine neue Ausbildungsordnung und die neue Meisterverordnung zum 1. August 2026 in Kraft.
 Bodenhandwerk: Ministerium bewertet Rückvermeisterung als erfolgreich
Foto/Grafik: PCI Ausgburg GmbH
Der Bedarf an qualifizierten Fliesenleger-Meistern bleibe hoch. Nur sie garantieren nach Einschätzung des Fachverbands die Qualität der Ausbildung und erhöhen damit die Zahl potenzieller Meister.
 Bodenhandwerk: Ministerium bewertet Rückvermeisterung als erfolgreich
Foto/Grafik: Generation Handwerk
Nach der Wiedereinführung der Meisterpflicht im Raumausstatterhandwerk im Jahr 2020 wurden die Inhalte der Meisterverordnung mit Blick auf die Geschäfts- und Arbeitsprozesse sowie die Prüfungsanforderungen überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht.
 Bodenhandwerk: Ministerium bewertet Rückvermeisterung als erfolgreich
Foto/Grafik: Bundesministerium für Wirtschaft und Energeie
Die Tabelle listet den Betriebsbestand in den zwölf „rückvermeisterten“ Betrieben von 2019 bis 2023 auf.
 Bodenhandwerk: Ministerium bewertet Rückvermeisterung als erfolgreich
Foto/Grafik: Bundesministerium für Wirtschaft und Energeie
Die Grafik zeigt die Entwicklung des Betriebsstandes in den zwölf „rückvermeisterten“ Gewerken insgesamt (blaue Linie) sowie bei den Fliesenlegern (orange) und Raumaustattern (schwarz) im Speziellen.
 Bodenhandwerk: Ministerium bewertet Rückvermeisterung als erfolgreich
Foto/Grafik: Bundesministerium für Wirtschaft und Energeie
Die Tabelle zeigt die Entwicklung der bestanden Meisterprüfungen in den zwölf „rückvermeisterten“ Geweken im Vergleich 2019 zu 2023.
FussbodenTechnik
FussbodenTechnik
FussbodenTechnik-Newsletter
jetzt kostenlos anmelden

Für den Versand unserer Newsletter nutzen wir rapidmail. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie zu, dass die eingegebenen Daten an rapidmail übermittelt werden. Beachten Sie bitte deren AGB und Datenschutzbestimmungen.


FussbodenFUXX
FussbodenTechnikFussbodenTechnik

Kontakt
  • Kontakt Redaktion
  • Kontakt Anzeigen
  • Kontakt Leserservice

Branche

Verlag