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24.09.2025

BVPF und IG Metall verhandeln neuen Tarifvertrag für Parkett- und Bodenleger

Firmeninfos
Der Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik (BVPF) und die IG Metall haben sich auf einen neuen Entgelt-Tarifvertrag für das Parkettlegerhandwerk und für das Bodenlegergewerbe mit 24-monatiger Laufzeit verständigt. Nach Ablauf der Erklärungsfrist (23. Oktober) tritt er zum 1. Januar 2026 in Kraft. Vorgesehen ist ein Anstieg der Ausbildungsvergütungen um 60 EUR ab dem 1. Januar 2026 und nochmals um 40 EUR ab dem 1. Januar 2027. Die Löhne der Entgeltgruppen 3 bis 9 steigen tabellenwirksam ab dem 1. Januar 2026 um 2,9 % und ab dem 1. Januar 2027 nochmals um 3,1 %. Der Lohn in der untersten Entgeltgruppe 2 steigt überproportional – ab dem 1. Januar 2026 auf 13,91 EUR und ab dem 1. Januar 2027 auf 14,61 EUR – aufgrund der bevorstehenden Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns (2026 auf 13,90 EUR und 2027 auf 14,60 EUR).

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 BVPF und IG Metall verhandeln neuen Tarifvertrag für Parkett- und Bodenleger
Foto/Grafik: Parkettleger on Tour
Der neue Entgelt-Tarifvertrag für das Parkettlegerhandwerk und für das Bodenlegergewerbe tritt er zum 1. Januar 2026 in Kraft.

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